Die "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" schreibt in Ihrer Vorschrift 3 (DGUV V3), für Unternehmer und öffentlichen Einrichtungen, die regelmässige Überprüfung der elektrischen Geräte und Anlagen entsprechend VDE 701/702 vor.
In Abhängigkeit von der Art und Nutzung der Betriebsmittel und Anlagen ergeben sich hierbei unterschiedliche Prüffristen.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind fest angebracht/installiert, bzw. aufgrund ihrer Masse nicht leicht bewegbar.
Dies ist der Kühlschrank im Büro, über die Weinkelter oder Drehbank bis zur Elektroinstallation mit Steckdosen und Beleuchtung.
Hier ist eine Prüfung alle 4 Jahre vorgeschrieben.
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind leicht von einem Ort zum anderen zu transportieren oder werden während des Betriebes bewegt.
Von der Kaffemaschine, EDV Geräten über Bohrmaschinen bis zu Verlängerungsleitungen.
Hier variieren die Prüffristen von 3 Monaten auf Baustellen bis zu 2 Jahren in Büros.
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